Findet ein Umzug aus beruflichen Gründen statt, dann beteiligen sich einige Arbeitgeber an den entstehenden Kosten für den Umzug. Es kommt sogar vor, dass die gesamten Kosten vollständig übernommen werden, leider sind aber nicht alle Chefs derart spendabel. Über den Weg der Steuererklärung können dennoch einige der entstandenen Umzugskosten abgesetzt werden. Im folgenden Ratgeber wird erläutert, welche Dinge Sie dabei unbedingt beachten sollten.
Umzugskosten steuerlich absetzen – darauf kommt es an
Wichtig ist es im ersten Schritt zu klären, ob der Umzug privater oder beruflicher Natur ist. Darauf kommt es nämlich an, wenn die Ausgaben später in der Steuererklärung angegeben werden. Es gibt generell unterschiedliche Kategorien, in welche die Kosten für einen Umzug eingeordnet werden können.
Zu den Umzugskosten können die folgenden Positionen zählen:
– beruflicher Umzug
– haushaltsnahe Dienstleistungen
– außergewöhnliche Belastungen
– Werbungskosten
– Betriebsausgaben
– Sonderausgaben
Wenn Sie beruflich bedingt Umziehen, dann können die entstandenen Kosten in Form von Werbekosten in der nächsten Steuererklärung aufgeführt werden. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, von denen zumindest eine vorliegen muss, damit das Finanzamt die jeweiligen Kosten anerkennt.
Die Vorraussetzungen müssen – zumindest eine davon – zutreffen:
– Versetzung
– Wechsel des Arbeitsplatzes
– Antritt eines neuen Jobs
– Der Hinweg beziehungsweise Rückweg zur Arbeit kann um mindestens eine Stunde reduziert werden
– Der Arbeitgeber wünscht den Umzug
– Umzug wird durch eine doppelte Haushaltsführung nötig, die beruflich vorausgesetzt ist
Pauschalbetrag und Umzugskosten
In der Steuererklärung können die Kosten geltend gemacht werden, die für den Umzug tatsächlich angefallen sind. Allerdings sind auch Posten möglich, die ein Finanzamt ohne Weiteres immer anerkennt. Zu diesen abzugsfähigen Kosten gehören die folgenden:
– Besichtigungskosten
– Kosten für den Makler
– Umzugsunternehmen
– Lampen- und Lichtinstallation
– Kücheneinbau
– Anschluss des Telefons
– Gebühren für die Ummeldung
– Nachhilfekosten für die Kinder
– bis zu sechs Monate Mietentschädigung, wenn eine doppelte Belastung durch die Miete vorlag
– Reisekosten für die Vorbereitung des Umzugs
Außerdem existiert eine Pauschale für die Umzugskosten in Deutschland. Diese lag im Jahr 2018 bei einem Betrag von 764 Euro. Der doppelte Betrag gilt, wenn Sie verheiratet sind. Jeweils weitere 337 Euro gibt es für jede weitere Person, die im gleichen Haushalt lebt.
Was kann bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden?
Selbst, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen notwendig ist, gibt es Kosten, die durch das Finanzamt nicht zurückerstattet werden. Dazu gehören unter anderem die folgenden Positionen:
– Kosten für Einlagerungen
– Kosten für Maler bei einem neuen Haus am Arbeitsort
– Verluste und Ausgaben für Veräußerung des ehemaligen Eigenheims
– Kosten für Ausstattung oder Renovierung der neuen Wohnung
Es gibt allerdings noch weitere Möglichkeiten, wie die Kosten für einen Umzug von der Steuer abgesetzt werden können. Eine wesentliche Rolle spielt es dabei, warum der Umzug nötig geworden ist. Je nach dem, wie sich die Ausgangsposition gestaltet, könnten diese Positionen zu den folgenden gehören:
– außergewöhnliche Belastungen (durch gesundheitliche Gründe oder Naturkatastrophen, bei denen die zumutbare Belastungsgrenze überstiegen wurde
– fand der Umzug innerhalb der ersten Berufsausbildung statt, fällt dies unter die Position der Sonderausgaben
Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass die Kosten eines Umzugs, der ausschließlich aus privaten Gründen stattfindet, teilweise durch die Position der haushaltsnahen Dienstleistung abgesetzt werden kann.