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Umzugshelfer Berlin: Professionelle Umzugshilfe für ihren Umzug von und nach Berlin mit Studenten

Umzugskosten und die Steuererklärung

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Wer wegen des Jobs umzieht, kann viele Umzugskosten in der Steuererklärung geltend machen – selbst dann, wenn der Arbeitgeber nur einen Teil (oder gar nichts) übernimmt. Wenn Sie zusätzlich praktische Hilfe brauchen: Unsere Umzugsprofis unterstützen Sie beim Umzug in Berlin und Umgebung – schnell, planbar und transparent. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, worauf es bei der Umzugskosten Steuererklärung wirklich ankommt.

Umzugskosten steuerlich absetzen – darauf kommt es an

Entscheidend ist zuerst die Frage: War der Umzug privat oder beruflich veranlasst? Davon hängt ab, wie Sie die Kosten in der Steuererklärung eintragen können. Grundsätzlich gibt es mehrere Kategorien, unter denen Umzugskosten auftauchen können – je nach Situation.

Zu typischen Umzugskosten (und deren steuerlicher Einordnung) zählen unter anderem:

– beruflicher Umzug
– haushaltsnahe Dienstleistungen
– außergewöhnliche Belastungen
– Werbungskosten
– Betriebsausgaben
– Sonderausgaben

Ein beruflich bedingter Umzug wird in der Regel als Werbungskosten behandelt. Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, muss mindestens eine Voraussetzung erfüllt sein.

Anerkannte Gründe (mindestens einer muss zutreffen):

– Versetzung
– Wechsel des Arbeitsplatzes
– Antritt eines neuen Jobs
– Verkürzung des Arbeitswegs (Hin- oder Rückweg) um mindestens eine Stunde täglich
– Umzug auf Wunsch des Arbeitgebers
– beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung

Pauschalbetrag und Umzugskosten

In der Steuererklärung können Sie grundsätzlich die tatsächlich angefallenen Umzugskosten ansetzen – idealerweise mit Belegen. Zusätzlich gibt es Kostenpositionen, die häufig anerkannt werden, sofern sie plausibel und nachweisbar sind.

Häufig absetzbare Posten sind zum Beispiel:

– Besichtigungskosten
– Maklerkosten
– Kosten für das Umzugsunternehmen
– Lampen- und Lichtinstallation
– Kücheneinbau
– Telefonanschluss / Anschlusskosten
– Gebühren für Ummeldung / Behörden
– Nachhilfekosten für Kinder (wenn umzugbedingt nötig)
– bis zu sechs Monate Mietentschädigung bei doppelter Mietbelastung
– Reisekosten zur Vorbereitung des Umzugs

Zusätzlich gibt es eine Umzugskostenpauschale. Wichtig: Die Pauschalen ändern sich im Laufe der Jahre. Im Jahr 2018 lag sie beispielsweise bei 764 Euro. Der doppelte Betrag galt bei Verheirateten; zusätzlich gab es jeweils 337 Euro pro weiterer Person im Haushalt.

Welche Umzugskosten erkennt das Finanzamt nicht an?

Auch wenn der Umzug beruflich notwendig war, gibt es Kosten, die das Finanzamt typischerweise nicht erstattet. Dazu zählen unter anderem:

– Kosten für Einlagerungen
– Kosten für Malerarbeiten am neuen Arbeitsort (je nach Fallgestaltung oft nicht absetzbar)
– Verluste und Ausgaben durch Verkauf / Veräußerung des früheren Eigenheims
– Kosten für neue Ausstattung oder umfassende Renovierung der neuen Wohnung

Je nach Anlass können Umzugskosten aber auch anders absetzbar sein: In besonderen Fällen kommen außergewöhnliche Belastungen (z. B. gesundheitliche Gründe oder Naturkatastrophen – wenn die zumutbare Belastung überschritten wird) infrage. Findet der Umzug im Rahmen der ersten Berufsausbildung statt, kann er unter Umständen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Und auch bei privaten Umzügen ist teilweise ein Ansatz möglich – etwa über haushaltsnahe Dienstleistungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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