Jeder kennt es – man zieht um und ist vorher ständig in Sorge, dass der nächste freie Parkplatz erst drei Ecken weiter frei sein wird. Dem kann man ganz einfach vorbeugen, indem man vor der Wohnung ein Halteverbot anmeldet bzw. anmelden lässt. Dies spart nicht nur Nerven, sondern auch sehr viel Zeit beim Umzug, wenn man gleich vor der Haustür ausladen kann und nicht erst dutzende Meter zu laufen und im schlechtesten Fall auch noch mehrere viel befahrene Straßen zu überqueren sind.
Umzugshelfer übernehmen die Beantragung vom Halteverbot
Professionelle Umzugshelfer von Studenten Umzug übernehmen bei einem Umzug nicht nur das Verpacken der Kartons, das Schleppen der schweren Elektrogeräte und Schränke und den Transport von der alten zur neuen Wohnung. Eine Umzugsfirma kümmert sich auch völlig stressfrei für den Kunden um die Beantragung eines Halteverbots, wahlweise nur am neuen Wohnort, oder aber am alten und dem neuen Wohnort. Tendenziell benötigt man an der neuen Wohnung mehr Zeit, sodass vor allem dort die Halteverbotszone sinnvoll ist.
Halteverbot frühzeitig beantragen
Die Halteverbotszone muss 2 bis 3 Wochen vor dem Umzug beantragt werden. Neben der Adresse muss hier auch bereits die Länge des Halteverbotes genannt werden. Für einen gewöhnlichen Umzugstransporter sollte man mindestens fünf Meter einplanen. Die Kosten für alle mit dem Halteverbot in Verbindung stehenden Leistungen belaufen sich je nach Regionen auf insgesamt zwischen 70 und 200 Euro. Diese Kosten hat man aber ohnehin, also auch wenn man sich selbst um alles kümmert. Umzugshilfe, die man ohnehin zum Packen und Schleppen engagiert hat, übernimmt diesen Service, ohne dafür exorbitant hohe Kosten in Rechnung zu stellen, sodass man bei der Beauftragung der Einrichtung der Halteverbotszone nur geringfügig zusätzlichen Kosten hat, aber dafür deutlich weniger Bürokratie und Stress. Beim Umzug hat man ohnehin schon enorm viele Dinge im Kopf, die es zu beachten gilt. Ein Behördengang und Wartezeiten kann man in dieser Situation sicherlich nicht gebrauchen.
Wenn sich trotz des aufgestellten Halteverbots Autos vor Ihre Wohnung stellen, werden diese zunächst ein Knöllchen erhalten, falls der Fahrer gefunden werden kann. Falls dem nicht so ist, wird das Auto abgeschleppt werden. Das sollten Sie der Polizei oder dem Ordnungsamt überlassen und nicht selbst tätig werden, da dies eine hoheitliche Aufgabe ist und Ihnen nicht zusteht. Die Kosten für das Abschleppen zahlt der Fahrzeughalter des abgeschleppten Autos.
Sie sollten unter keinen Umständen ohne Genehmigung Teile der Straße oder Parkplätze sperren. Dies kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden und mit hohem Bußgeld oder sogar Freiheitsstraße geahndet werden.
Fazit
Gerade in Großstädten wie Berlin ist ein Parkplatz nur in den seltensten Fällen garantiert. Daher lohnt es sich fast immer ein Halteverbot zu bestellen. Um möglichst wenig Stress mit der Beantragung und der Einrichtung des Halteverbotes zu haben, sollte man diesen bürokratischen Aufwand von dem Umzugsunternehmen durchführen lassen, welches auch die üblichen Arbeiten übernimmt.