Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt?
➡️ Erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit das Jobcenter die Kosten für Ihren Umzug übernimmt.
So gelingt der Antrag. Um die Kosten für einen Umzug als Hartz-IV-Empfänger von der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) übernehmen zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist wichtig, dass ein Empfänger von Hartz IV alle erforderlichen Nachweise schriftlich erbringt, insbesondere wenn außergewöhnliche Mittel beansprucht werden sollen, wie beispielsweise ein Umzug.
Was ist die ARGE?
Die ARGE, auch bekannt als Jobcenter, ist die Bezeichnung für die Einrichtungen, die früher als Agentur für Arbeit oder Arbeitsamt bekannt waren. Nach der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 wurden die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe durch die Jobcenter ersetzt. Alle Leistungen im Rahmen von Hartz IV müssen beim Jobcenter am aktuellen Wohnort beantragt werden.
Wichtig: Bei jedem Antrag ist zu bedenken, dass der Sachbearbeiter des Jobcenters sich an die gesetzlichen Vorgaben halten muss, aber letztendlich auch nur ein Mensch ist. Er muss seine Entscheidungen gegenüber seinem Vorgesetzten rechtfertigen können. Je besser Sie Ihre Anträge belegen, desto höher sind Ihre Chancen, dass sie bewilligt werden.
Die öffentliche Hand übernimmt die Kosten für Ihren Umzug, wenn Sie Hartz IV beziehen und freiwillig umziehen wollen, unter folgenden Bedingungen:
- Ihr Vermieter kündigt die Wohnung.
- Sie haben einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder Gemeinde gefunden.
- Familienzuwachs erfordert eine größere Wohnung.
- Eine Scheidung macht einen Auszug aus der ehelichen Wohnung nötig.
- Ihre Wohnung ist unbewohnbar geworden, z.B. durch feuchte Wände oder Schimmelbefall.
- Sie beziehen Hartz IV, haben das 25. Lebensjahr vollendet und möchten aus der elterlichen Wohnung ausziehen.
Auch wenn Sie sicher sind, dass Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie erst nach Erhalt der Genehmigung durch das Jobcenter den Umzug endgültig planen. Die einfachste Situation liegt vor, wenn Ihr Vermieter Ihnen die Wohnung gekündigt hat. Schwieriger wird es, eine unbewohnbare Wohnung nachzuweisen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Sachlage so gut wie möglich zu dokumentieren, beispielsweise mit Fotos, und ein ärztliches Attest vorzulegen. Alle Anträge für Hartz-IV-Leistungen können Sie hier herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass reparierbare Mängel an der Mietwohnung nicht als Grund für eine Umzugsbewilligung durch das Jobcenter anerkannt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass gute Absichten allein nicht ausreichen, um eine Umzugsbewilligung mit Hartz IV zu erhalten. Zum Beispiel akzeptiert das Jobcenter bessere Berufschancen in einer anderen Stadt nicht als ausreichende Begründung für einen Umzug. Sie müssen einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen können. In einigen Fällen ist es jedoch möglich, einen Umzug aus der elterlichen Wohnung vor Vollendung des 25. Lebensjahres zu genehmigen. Akzeptierte Ausnahmen in diesem Fall können eine Schwangerschaft, eine Ausbildung in einer anderen Stadt oder eine zerrüttete Beziehung zu den Eltern sein.
Wann bezahlt das Jobcenter ein Umzugsunternehmen?
➡️ Erfahren Sie, in welchen Fällen das Jobcenter die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernehmen kann und welche Kriterien hierbei beachtet werden müssen.
In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen, um einen Umzug auch bei Arbeitslosigkeit zu ermöglichen. Grundsätzlich hat ein Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) jedoch nur Anspruch auf einen selbst organisierten Umzug. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die beachtet werden sollten:
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- Krankheit (einschließlich klinische Depressionen und Angstzustände): Wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, Ihren Umzug eigenständig durchzuführen, kann der Staat ein Umzugsunternehmen bezahlen. In solchen Fällen dienen ärztliche Atteste und Bescheinigungen der Krankenkasse als Nachweise. Es ist unbedingt erforderlich, die Zustimmung Ihres Sachbearbeiters einzuholen und den Umzug mit dem Umzugsunternehmen sorgfältig zu planen.
- Behinderung: Wenn Sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, den Umzug eigenständig zu bewältigen, kann der Staat die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernehmen. Auch in diesem Fall sollten Sie ärztliche Nachweise vorlegen und die Zustimmung Ihres Sachbearbeiters einholen.
- Hohes Alter: Wenn Sie aufgrund Ihres hohen Alters physisch nicht mehr in der Lage sind, den Umzug selbst zu organisieren, kann der Staat die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernehmen. Auch hier ist es wichtig, die erforderlichen Nachweise zu erbringen und die Zustimmung Ihres Sachbearbeiters einzuholen.
Es ist zu beachten, dass die finanzielle Unterstützung für ein Umzugsunternehmen im Einzelfall geprüft und bewilligt wird. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, um alle erforderlichen Schritte und Nachweise zu besprechen.
Welche Leistungen übernimmt das Jobcenter beim Umzug?
➡️ Entdecken Sie, welche finanziellen Unterstützungen und Leistungen Ihnen vom Jobcenter während des Umzugs zur Verfügung gestellt werden können.
Wenn das Jobcenter Ihren Umzug mit Hartz IV bewilligt hat, können Sie mit der Planung beginnen.
Grundsätzlich sind Empfänger von Hartz IV verpflichtet, die Umzugskosten so günstig wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass Sie bei allen Kosten mindestens drei verschiedene Kostenvoranschläge einholen müssen und das günstigste Angebot auswählen sollten. Andernfalls kann das Jobcenter sich weigern, die Kosten zu übernehmen.
Folgende Umzugskosten übernimmt das Jobcenter, sofern Sie gesundheitlich fit sind:
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- Miete für den Umzugswagen (inklusive Benzinkosten)
- Kosten für Verpackungsmaterial und Umzugskartons
- Sperrmüllentsorgung
- Kosten für Ummeldung oder Neuanschluss von Telefon und Internet sowie Nachsendeantrag der Post
- 50 Euro Pauschale für den Proviant der Umzugshelfer
Jedoch müssen Sie für Renovierungskosten selbst aufkommen, es sei denn, die Wohnung muss beim Einzug gemäß Mietvertrag renoviert werden. In diesem Fall können die Renovierungskosten als Nebenkosten betrachtet und von der ARGE in angemessenem Umfang übernommen werden. Achten Sie darauf, alle Quittungen für Farben und Pinsel aufzubewahren.
Wichtig: Vermeiden Sie doppelte Mietzahlungen! Das Jobcenter genehmigt nur selten die Zahlung einer doppelten Miete und wenn, dann höchstens für einen Monat.
Mietkaution: Wenn Ihr Umzug bewilligt wurde, übernimmt das Jobcenter am neuen Wohnort die Zahlung einer Mietkaution, jedoch nur nach vorheriger Genehmigung. Die Mietkaution zählt zu den übernahmefähigen Wohnbeschaffungskosten gemäß § 22 Abs. 3 SGB II. Die Mietkaution wird als Darlehen gewährt, das der Leistungsempfänger zurückzahlen muss, wenn sich seine wirtschaftliche Lage verbessert.
Weitere Wohnbeschaffungskosten: Dies umfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche und dem Umzug in eine neue Wohnung entstehen. Dazu gehören Telefonkosten, Internet-Recherchen, Kosten für Zeitungen und Wohnungsanzeigen sowie Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen.
Maklergebühr: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie ohne Makler keine Wohnung gefunden hätten, übernimmt das Jobcenter die Maklergebühren. Die Zahlung einer Maklerprovision durch das Jobcenter ist jedoch die Ausnahme und hängt vom Ermessen Ihres Sachbearbeiters ab. Unsere Umzugsberater empfehlen Ihnen, vor der Zahlung einer Maklergebühr unbedingt persönlich mit der zuständigen Person beim Jobcenter zu sprechen.
Erstausstattung: Wenn Sie zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen, haben Sie Anspruch auf eine sogenannte Erstausstattung. Diese umfasst die notwendigen Möbel, Haushaltsgeräte und Ausstattung für die neue Wohnung.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Leistungen um allgemeine Informationen handelt und dass im Einzelfall weitere Voraussetzungen und Nachweise
Wie kann ich mich gegen einen Zwangsumzug wehren?
➡️ Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, um sich gegen einen Zwangsumzug zur Wehr zu setzen und Ihre Rechte zu wahren.
Wenn das Jobcenter feststellt, dass Ihre Miete zu hoch ist, kann es versuchen, Sie zum Umzug zu zwingen. In diesem Fall ist das entscheidende Kriterium die Angemessenheit der Miete, die sich nach den örtlichen Wohnungspreisen richtet. Die Angemessenheit bezieht sich nicht nur auf die Wohnungsgröße, sondern insbesondere auf die Bruttokaltmiete. Auch die Heizkosten müssen angemessen sein und bestimmte Richtwerte dürfen nicht überschritten werden. Jedes Jobcenter arbeitet mit einem festgelegten fiktiven Mietpreis pro Quadratmeter (ohne Nebenkosten), der als angemessen gilt. Es ist jedoch zu beachten, dass manche Jobcenter veraltete Mietspiegel verwenden, die die aktuellen Mietpreissteigerungen nicht berücksichtigen. Daher ist es ratsam, sich selbst über die aktuellen Preise zu informieren, da das Jobcenter einen Zwangsumzug nicht ohne Ihre Zustimmung begründen kann.
Wenn das Jobcenter Sie auffordert, eine günstigere Wohnung zu suchen, ist es wichtig, keine Panik zu bekommen. Sie haben mindestens sechs Monate Übergangsfrist. Falls Sie innerhalb dieser Zeit keine günstigere Wohnung finden, kann das Jobcenter die errechnete Differenz im Mietpreis von Ihren Leistungen abziehen.
Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre ernsthaften Bemühungen, eine günstige Wohnung zu finden. Lassen Sie sich Wohnungsbesichtigungen bestätigen, schalten Sie Wohnungssuchanzeigen und weisen Sie nach, dass Sie auch mit Maklern gesprochen haben.
Es ist entscheidend, alle Schritte und Maßnahmen zu dokumentieren, um Ihre Bemühungen nachzuweisen und mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden. Kommunizieren Sie regelmäßig und schriftlich mit Ihrem Sachbearbeiter, um den Prozess transparent zu gestalten und Ihre Rechte zu wahren. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten können Sie sich auch an eine Sozialberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht wenden, um professionelle Unterstützung und Beratung zu erhalten.
Die Zauberformel für abgelehnte Anträge
➡️ Erfahren Sie nützliche Tipps und Strategien, um mit abgelehnten Anträgen umzugehen und wie Sie Ihre Chancen auf Erfolg verbessern können.
Wenn ein Sachbearbeiter Ihren Antrag ablehnt, können Sie es zunächst mit einer bestimmten Vorgehensweise versuchen: Verwenden Sie die Formulierung „Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage für Ihre Entscheidung.“ Oftmals führt dieses Nachfragen dazu, dass der Sachbearbeiter auf mögliche rechtliche Schwierigkeiten aufmerksam wird und nachgibt.
Sollten Sie jedoch über die Rechtsgrundlage für die Ablehnung informiert werden, sind Sie bereits einen Schritt weiter. Sie können den entsprechenden Paragraphen prüfen und sich darauf basierend auf Ihre Stellungnahme vorbereiten.
Widerspruch einlegen
Falls das Jobcenter Sie zum Umzug zwingen möchte, Sie jedoch keine neue Wohnung gefunden haben, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Auch wenn in Ihrem Bescheid steht, dass Widerspruch nicht zulässig ist, lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Jede Entscheidung einer Behörde kann angefochten werden.
Legen Sie Ihren Widerspruch schriftlich ein und reichen Sie ihn in Anwesenheit von Zeugen ein. Lassen Sie sich die Abgabe des Widerspruchs bestätigen, inklusive Datum, Uhrzeit und entzifferbarer Unterschrift.
Sobald Sie offiziell Widerspruch eingelegt haben, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.
Als Hartz-IV-Empfänger haben Sie sogar Anspruch auf einen sogenannten Beratungsschein, der Ihnen die kostenlose Unterstützung eines Rechtsanwalts ermöglicht. Das Bürgeramt Ihrer Gemeinde kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie, wo und wann Sie diesen Beratungsschein für einen geringen Betrag von zehn Euro erhalten.
weiterführende Links
- Bürgergeld online beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/
- Infos zu ALG & Bürgergeld: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/